Hundeschule Greifswald - AGB

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Ein entspanntes miteinander zwischen Hund und Mensch, blind verstehen und vertrauen sind meine Ziele. Meine Grundsätze , keine Gewalt, gemeinsamer Spaß für Zwei- und Vierbeiner. Dennoch ist es wichtig, dem Hund klare Regeln zu zeigen und Grenzen zu setzen nämlich über Souveränität, Respekt und Orientierung. Mein Wege, so individuell wie meine Schüler....


Hundeschule Greifswald
Handy 0170/9015543
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Jana´s Hundeparadies....

Jana´s Hundeparadies

Hundetraining · Bildungseinrichtung

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Greifswald

Jana´s Hundeparadies

§1 Haftpflichtversicherung

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Auf Verlangen ist der Versicherungsschein vorzulegen.

§2 Impfungen

Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund über einen altersgemäßen und aktuellen Impfschutz verfügt, insbesondere gegen Tollwut, Staupe, Parovirose, Zwingerhusten und Leptospirose. Der Impfpass ist vor Teilnahme am Unterricht vorzulegen.

§3 Gesundheitszustand

Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Besteht der Verdacht, dass der teilnehmende Hund doch nicht frei von ansteckenden Krankheiten ist, so behält sich der Veranstalter vor, die Teilnahme am Unterricht zu verweigern.

§4 Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung zu einem der angebotenen Kurse bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande, die keiner bestimmten Form bedarf.

§5 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Einzelstunden, Gruppenunterricht, Spielstunden, Grundkurse, Themenkurse, Aktivitäten und Seminare für Hunde und ihre Halter. Es besteht die Möglichkeit, sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalt und Abläufe zu informieren. Eine Erfolgsgarantie wird nicht gegeben, der erfolg hängt im wesentlichen von der aktiven Mitarbeit und Umsetzung der Trainer-Anweisungen durch den Hundehalter ab.

Die Leitung der Kurseinheiten und Unterrichte kann variieren. Es besteht innerhalb der angebotenen Unterrichte kein Anspruch auf einen bestimmten Trainer.

§6 Haftung

Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Der/die Teilnehmer/in haftet für die von sich und seinem/ihrem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte (Kunden) Hunde. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden und der Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.

Die Trainer sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen, es sei denn, sie handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Etwaige Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer vor Besuch der Hundeschule über den Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

§7 Gefahrenvermeidung

Die Teilnehmer haben sich an die Anweisungen des Trainers zu halten. Insbesondere das Ab- und Anleinen, das Gestatten von Freilauf und das Zusammenführen von Hunden dürfen nur nach Anweisung durch den Trainer erfolgen. Die Hunde sind so zu halten, dass eine Gefährdung des Trainers, anderer Teilnehmer und ihrer Hunde, sowie anderer Personen ausgeschlossen ist. Hunde an der Leine sind grundsätzlich nicht zueinander zu lassen.

§8 Verunreinigungen

Verunreinigungen durch den Hund, insbesondere Kot/Urin, die innerhalb der Trainingshalle oder auf/vor dem Trainingsgelände hinterlassen werden, sind vom Teilnehmer unaufgefordert und vollständig zu beseitigen. Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Unterrichtseinheit auszuschließen und des Gelände zu verweisen. Diese Entscheidung obliegt dem jeweils zuständigen Trainer.

§9 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt in bar zu Beginn der Unterrichtseinheit. Es besteht die Möglichkeit, zehn Stunden zu einem vergünstigten Preis zu erwerben (sogenannte 10er-Karten). Die entsprechenden Preise sind beim Veranstalter zu erfragen. Der Veranstalter behält sich vor, für bestimmte Kurse ausschließlich für mindestens fünf Stunden zu verlangen.

§10 Rücktritt

Vor Beginn sämtlicher Veranstaltungen kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Die Absage einer vereinbarten Teilnahme hat grundsätzlich mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer zu erfolgen. Bei Verletzung dieser Pflicht, wird die Unterrichtsstunde angerechnet. Bei Ausfall oder vorzeitigem Abbruch der Teilnahme an festen Kursen durch den Teilnehmer selbst, können Kursgebühren nicht erstattet werden.

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl findet der Kurs nicht statt. In diesen Fällen ist die Kursgebühr nicht zu bezahlen, bereits im Vorfeld bezahlte Einheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Anderenfalls wird die Kursgebühr erstattet.

Fällt ein Kursleiter aus, so wird der Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Teilnehmer den Unterricht erheblich stört oder sich den Anweisungen des Trainers widersetzt. Der Kursleiter behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Kursgebühr wird in diesen Fällen nicht zurück erstattet.

§11 Leinenpflicht

Auf dem gesamten Gelände gilt Leinenpflicht; die Leinen dürfen erst auf Anweisung durch den/die Trainer entfernt werden.

§12 Foto- und Filmaufnahmen

Sowohl Kursleiter und Trainer als auch die Teilnehmer erklären sich einverstanden , dass während des Trainings und der Spielstunden Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Hundeschule verwendet (interne Schulungen, Auswertungen, Seminare, Werbung, Homepage etc.). Bei Aufnahmen für andere Zwecke wird eine gesonderte Zustimmung eingeholt.

§13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamem oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Copyrigcht © 2013 Hundeschule Greifswald